Die Baum-Wertermittlung
Was ist mein Baum wert? Diese Frage stellt sich spätestens dann, wenn Bäume beschädigt, zerstört oder im Rahmen öffentlicher Bauvorhaben in Anspruch genommen werden.
Deshalb zählt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) »Pflanzen« zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstückes (§§ 94, 95). Der Verursacher eines Schadens am Grundstücksbestandteil Baum ist zum Schadenersatz verpflichtet (§§ 249, 251 BGB).
Die »Methode KOCH« ist geeignet und höchstrichterlich vom Bundesgerichtshof (BGH) anerkannt, um im Sachwertverfahren den Baum-Wert zu ermitteln. Die Schadensfeststellung erfolgt vor Ort oder anhand Ihrer erhobenen Daten. Das Berechnen geschieht auf den aktuellen Vordrucken zur Schadensberechnung von Schutz- und Gestaltungsgrün nach KOCH (Sachverständigen-Kuratorium).